Dienstag, 31. August 2010

Thilo Sarrazin und die Menschenrechte

Deutsches Institut für Menschenrechte

Zu den Äußerungen von Thilo Sarrazin, Mitglied im Vorstand der Deutschen Bundesbank

„Deutschland schafft sich ab. Wie wir unser Land aufs Spiel setzen“ – so heißt der Titel eines „Sachbuchs“, das nächste Woche im renommierten DVA- Verlag erscheinen wird. Angesichts der Aufmerksamkeit, die Thilo Sarrazins Buch bereits jetzt erzielt, ist es nicht möglich, es zu ignorieren. Mit diesem Beitrag sollen Äußerungen von Thilo Sarrazin insbesondere einer menschenrechtlichen Betrachtung unterzogen werden. Zumal Titel und erste veröffentlichte Auszüge des Buches zeigen, dass Thilo Sarrazin, als Mitglied im Vorstand der Deutschen Bundesbank Inhaber eines hohen öffentlichen Amtes, fortsetzt, was er bereits in der Vergangenheit getan hat.


Polemik und verallgemeinerung

Dazu zählen diffuse und polemische Ausführungen zur gegenwärtigen Einwanderungspolitik in Deutschland. Dabei zeichnet er ein Bild, als ob Zuwanderung nach Deutschland keiner Steuerung unterliege, so dass Menschen einfach nach Deutschland einwandern und hier Sozialleistungen beziehen könnten. Dies ist mitnichten der Fall.

Die Ausführungen Sarrazins sind nicht nur gekennzeichnet durch mangelnde Sachlichkeit. Sarrazin manipuliert. Dies etwa dann, wenn er Diskriminierung im Bildungssystem und im Bereich der Beschäftigung mit grotesken Thesen einfach leugnet. Außerdem greift er beliebig auf Statistiken zurück, die er so einsetzt, dass sie zu seiner Weltsicht passen. Andere Interpretationsmöglichkeiten bezieht er nicht mit ein. Datenerhebungen oder Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen, die zu seiner eigenen Wirklichkeit nicht passen, finden keine Erwähnung.

Deutschland gehört zu den Staaten, die sich – wie die EU und zahlreiche Staaten weltweit – zu den Menschenrechten bekennen. Sarrazins Ausführungen verkennen die Bedeutung von Menschenrechten und internationalem Flüchtlingsschutz. Sofern sie seinen Vorstellungen von Politik entgegenstehen, begreift er sie als lästiges Übel, das beliebig abzuschaffen sei. („In solchen grundsätzlichen politischen Fragen ist nichts alberner als der Hinweis, dieses oder jenes sei rechtlich nicht möglich. (…) Das Grundgesetz ist schon für weitaus unbedeutendere Fragen geändert worden.“) Sarrazin scheint nicht zu verstehen, dass Menschenrechte und internationaler Flüchtlingsschutz den Staat binden. Seine Vorschläge für Änderungen in der Zuwanderungspolitik sind weder mit international gültigen Menschenrechten vereinbar noch mit dem deutschen Grundgesetz. Sie bewegen sich außerhalb der verfassungsrechtlichen Ordnung.

Kennzeichnend für die Äußerungen Sarrazins ist, dass er die Gesellschaft in Deutschland nach dem Muster „Wir“ und die „Anderen“ unterteilt. Innerhalb der „Anderen“ bildet er weitere Untergruppen wie „Türken“ „Araber“ oder wahlweise „muslimische Migranten“, deren Mitgliedern er in verallgemeinernder und herabwürdigender Weise bestimmte negative Eigenschaften zuschreibt. Den Vorwurf rassistischer Denkstrukturen weist Sarrazin dabei von sich. Gleichzeitig greift er zu einem Stilmittel, das bei der Verbreitung solchen Gedankenguts nicht unüblich ist. Er beklagt die Mauern der politischen Korrektheit, um gleichzeitig rassistische Verbalattacken vorzunehmen.

Von Nic Bloghaus

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